Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energieknappheit – auch in diesem Jahr folgt eine Krise auf die nächste. Zudem lasten die Auswirkungen von Fachkräftemangel und Lieferschwierigkeiten schwer auf vielen Unternehmen, die ohnehin, wie der Verbraucherbereich auch, von der Inflation stark betroffen sind.
Durch alle diese Faktoren bleibt der erhoffte Aufschwung vorerst aus. Insgesamt gilt es, die Nerven zu behalten und den Optimismus nicht zu verlieren. Der Gesetzgeber hat einige Unterstützungsmaßnahmen und Entlastungen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören insbesondere das Steuerentlastungsgesetz 2022, das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das Inflationsausgleichsgesetz und das Jahressteuergesetz (JStG) 2022. Mit Letzterem wurden bereits einige Vorhaben des sog. dritten Entlastungspakets auf den Weg gebracht, z.B. der Abbau der kalten Progression und die Entfristung und Erhöhung der Homeoffice-Pauschale. Auch die Finanzgerichte haben in diesem Jahr einige wegweisende Entscheidungen gefällt. So hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) u.a. dazu geäußert, wie die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Unternehmen zu erfolgen hat, um in den Genuss eines Vorsteuerabzugs zu kommen.
Deshalb informieren wir Sie mit dieser Mandanten-Information über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen, denn gerade in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld und bei stetigen Kostensteigerungen ist es sinnvoll, die entsprechenden Spielräume zu kennen.
Unsere Mandanten-Information soll Ihnen dabei helfen, die für Sie relevanten steuerlichen Themen zu erkennen, um in diesem Bereich, zusammen mit unserer Unterstützung, optimal aufgestellt zu sein.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier: Mandanteninformation_Dez22
Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit.
Ihr Kanzleiteam
Die Inflationsausgleichsprämie ist da – Was Arbeitgeber wissen müssen.
Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur temporären Senkung des
Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz zugestimmt. Damit steht nun fest, worauf viele Beschäftigte gehofft haben: Unternehmen können auf freiwilliger Basis unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabefreie Leistungen in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro an ihre Beschäftigten erbringen (sog. Inflationsausgleichsprämie). Sinn und Zweck der Prämie ist es, die Belastungen der Beschäftigten insbesondere durch die gestiegenen Gaspreise abzufedern.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier: Mandanteninformation_Inflationsausgleichsprämie