Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
hier unsere aktuellen Infos für den Herbst:
Digitale Einkommensteuererklärung ab 2022 / DATEV Meine Steuern
Es ist wieder soweit: die „lästige“ Belegsuche für den Steuerberater hat begonnen! Um das Heraussuchen der Unterlagen zukünftig zu vermeiden wollen wir mit Ihnen in die Welt von DATEV meine Steuern starten.
Beginnen Sie jetzt gleich und schicken uns Ihre Unterlagen für die Einkommensteuer ab dem Kalenderjahr 2022 über DATEV meine Steuern:
https://apps.datev.de/mydatev.
Alle Mandanten mit Smart-Login oder Smart Card können ab sofort auf MEINE STEUERN zugreifen und die Cloud als Ihre digitale Steuermappenutzen. Das gilt insbesondere für Ihre Steuerunterlagen 2023.
Ein Erklärvideo erhalten Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=tnFSrAN6NQg
Hiervon profitieren beide Seiten: Sie laden Ihre Steuerunterlagen bereits unterjährig dorthin und wir haben gleich alle notwendigen Unterlagen an einem Ort.
PV – Anlagen
Auf Basis der neuen BMF-Schreiben aus Mai und Juli 2023 wurde bzgl. der PV-Anlagen Folgendes geregelt:
Ab 2023 gilt: PV-Anlagen (bis 15 kW) sind ab diesem Jahr ertrags- und umsatzsteuerfrei. Auch der Kauf von PV-Anlagen unterliegt dem Null-Steuersatz, d.h. Sie kaufen brutto wie netto
*ABER DENNOCH VORSICHT WENN SIE EIN EINZELUNTERNEHMEN HABEN*
Wir müssen individuell prüfen, ob eine umsatzsteuerfreie Entnahme möglich ist.
Für alle Altfälle gilt nun:
Auf Antrag kann für das Kalenderjahr 2022 für Ihre PV-Anlage noch eine Steuerfreiheit beantragt werden (haben wir erledigt, soweit wir von der PV- Anlage Kenntnis haben). Für die Umsatzsteuer kann die PV-Anlage ab 2023 umsatzsteuerfrei entnommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie dem Energieversorger Ihre Umsatzsteuerbefreiung mitgeteilt haben.
Schicken Sie uns dieses Schreiben bitte in Kopie zu, dann erledigen wir die Befreiung beim Finanzamt.
Mietverträge überprüfen lassen – Mieterhöhungen
Lassen Sie von unserer Spezialistin und Rechtsanwältin Frau Laura Gramann gramann@fp-steuern.de Ihre Mietverträge über mögliche Mieterhöhungsmöglichkeiten prüfen.
Neue DATEV Gebühren Unternehmen Online
Die DATEV hat bereits mit Jahresbeginn Ihre Gebühren für Unternehmen Online von 10,50 € netto auf 11,00 € netto angehoben. Wir erlauben uns – soweit noch nicht erfolgt – diese Kosten nun weiter zu berechnen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Herbst und uns allen einen guten Endspurt für das Kalenderjahr 2023. Bleiben Sie gesund!
Ihr Kanzleiteam
Die Inflationsausgleichsprämie ist da – Was Arbeitgeber wissen müssen.
Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur temporären Senkung des
Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz zugestimmt. Damit steht nun fest, worauf viele Beschäftigte gehofft haben: Unternehmen können auf freiwilliger Basis unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabefreie Leistungen in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro an ihre Beschäftigten erbringen (sog. Inflationsausgleichsprämie). Sinn und Zweck der Prämie ist es, die Belastungen der Beschäftigten insbesondere durch die gestiegenen Gaspreise abzufedern.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier: Mandanteninformation_Inflationsausgleichsprämie