Richtig schenken – Teil 1

Was auf den ersten Blick sehr einfach erscheint, kann dann doch sehr kompliziert werden. Richtig schenken bedeutet, dass der Fiskus nicht mit beschenkt wird, dass der Beschenkte umsichtig mit der Zuwendung umgeht und dass die Schenkung nicht zu Unmut bei den übrigen Familienmitgliedern führt.

Schenken, aber nicht an den Fiskus!

Bei Schenkungen kann man sehr viel gestalten, um Steuerfreibeträge optimal ausnutzen zu können. Voraussetzung dafür ist aber ein Gesamtkonzept, welches auch den Erbwunsch mit einbezieht. Freibeträge „leben“ alle 10 Jahre wieder auf. Deswegen ist es sinnvoll rechtzeitig mit der Planung und Umsetzung zu beginnen. Auch bei Grundstücksschenkungen mit Vorbehaltsnießbrauch erhöht sich der steuerliche Effekt, je früher die Übertragung vorgenommen wird.

Schenken ohne Reue!

Soll Vermögen zu Lebzeiten übertragen werden, dann will man es trotzdem geschützt wissen. Es sollte beim Beschenkten erhalten bleiben, nicht in „falsche“  Hände geraten und natürlich vor einer Insolvenz beim Beschenkten geschützt sein. Die Gründung einer Familiengesellschaft in der das Generationenvermögen eingebracht wird, kann diesen Zweck erfüllen. An dieser Gesellschaft können die Erbberechtigten schon zu Lebzeiten beteiligt werden, ohne dass man damit den Einfluss auf das Vermögen verliert. In einer Familiengesellschaft lässt sich das Vermögen auch einfacher auf die nächste Generation übertragen. Darüber hinaus lässt es sich dann auch von der Erbengemeinschaft leichter verwalten.