Richtig schenken – Teil 2

Zu viel geschenkt! 

Natürlich ist das „zu viel“ nur im steuerrechtlichen Sinn gemeint.

Das bedeutet, dass die Schenkung(en) Schenkungsteuer auslösen, weil die Freibeträge überschritten werden. Insbesondere unter Ehegatten werden sehr oft Schenkungen unbewusst getätigt. Beispielsweise durch die Tilgung eines gemeinsamen Darlehens oder der Einzahlung eines Ehegatten auf ein gemeinsames Bankkonto. Sie sollten auf jeden Fall überprüfen, ob diese Zahlungen 500.000.— Euro in den letzten 10 Jahren überschritten haben. Ist dies der Fall, dann könnte ein sogenannte „Güterstandsschaukel“ Abhilfe schaffen. Durch die Abgeltung des Zugewinns kann steuerfrei Vermögen auf den Ehegatten übertragen werden. Ebenso kann durch die sogenannte Familienheim-Schaukel relativ problemlos Vermögen transferiert werden.

 

Steuern sparen ist nicht alles!

Steuern sparen ist wichtig. Jedoch sollte es nicht das oberste Ziel bei Vermögensübertragungen sein. Die Absicherung und die Verfügbarkeit des Vermögens sind immer vorrangig zu betrachten.

 

 

Herr Michael Friebe ist spezialisiert auf Ruhestands- und Generationenplanung. Er ist Autor des Buches: Ruhestandsplanung für Selbständige und Freiberufler (ISBN: 978-3-944505-12-1)