NEUERUNGEN 2022.
Der Trend zum Betongold bleibt bei Anlegern ununterbrochen bestehen und die Preisentwicklung bei Immobilien steigt trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie – aber bei der Goldgräberstimmung derzeit ist auch Achtung geboten, denn der Wohnungsmarkt ist womöglich überhitzt.
Deswegen informiert Sie Friebe & Partner gerne zu Jahresbeginn über die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf Immobilien in 2022 und unser Angebot für Sie in dieser Sparte.
Es gibt auch akuten Handlungsbedarf für Immobilienbesitzer: Die Grundsteuerreform steht 2022 an. Jeder Immobilienbesitzer muss handeln – wir helfen hier gerne kompetent!
Grundsteuerreform: Handlungsbedarf für jeden Eigentümer.
Die Grundsteuer neu geregelt: Auf den 01.01.2022 als Stichtag müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dazu müssen alle Eigentümer (Steuerpflichtigen) eine Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert bis zum 1. Oktober 2022 abgeben. Dieser Grundsteuerwert löst ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab. Eine wichtige Änderung gibt es bei unbebauten Grundstücken: Auch Gebäude von untergeordneter Bedeutung, z.B. Gartenhaus, Geräteschuppen oder Carport, zählen nun als Bebauung und führen zu einem höheren Grundsteuerwert.
Das System der Grundsteuer wurde leider nicht bundesweit einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen zum Bundesmodell hat auch Bayern.
Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert im Ertragwertverfahren (Ein-, und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) oder im Sachwertverfahren (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke) ermittelt. In Bayern dagegen wird es bei der Berechnung des Grundsteuerwerts ein reines Flächenmodell geben.
Folgende Meilensteine sind dennoch vorab wichtig für Sie.
01
Januar
Bitte suchen Sie benötigte Unterlagen und Informationen für die Erklärung frühzeitig zusammen:
- Grundbuchauszug
- Notarvertrag / Kaufvertrag
- Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart
- Fläche des Grundstücks
- Bisheriger Einheitswertbescheide
01
Juli
Ab diesem Termin kann die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden, entweder über uns oder über den eigenen ELSTER Zugang, den Sie sich ggf. rechtzeitig erstellen müssen über www.elster.de.
31
Oktober
Der 31.10.2022 ist der letzte Abgabetermin für die Erklärung, auch für steuerlich beratene Mandanten.
Immobilienbewertung – lohnt sich der Haus(ver)kauf?.
Für Verkäufer
Für Käufer
Mit dem Kauf und der Finanzierung eines Objekt ist es aber nicht getan. An der Verwaltung – gerade bei einem Mietshaus – geht kein Weg vorbei. Viel Arbeit kann Ihnen eine professionelle Hausverwaltung abnehmen. Wichtig sind für Wohneigentümer verständlicherweise die laufenden Kosten, sowie der laufende organisatorische Aufwand, wie z.B. die Jahresabrechnung über sämtliche Bewirtschaftungskosten und die Nebenkostenabrechnung für die Mieter – die FIS Hausverwaltung übernimmt das gerne für Sie!
Absolut digital können Sie per App Ihre Immobilien verwalten, Unterlagen (Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen) für Mieter hochladen und sämtliche wichtigen Dokumente wie Kaufverträge oder Rechnungen hier sicher ablegen. Hausverwaltung der Zukunft – digital, unkompliziert und effektiv.
Sprechen Sie uns darauf an, dann können wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für Ihr Immobilien Portfolio machen!